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FAQ

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – einfach erklärt

Ab dem 12. August 2026 wird die PPWR verbindlich – sie betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Produkte verpackt, verkauft oder in die EU importiert.

Für viele kleine und mittlere Marken, Manufakturen und Online-Shops klingt die neue EU-Verpackungsverordnung zunächst nach viel Bürokratie. Dabei lässt sich die Umstellung gut vorbereiten – und wer sich früh kümmert, kann sie sogar als Chance für einen nachhaltigen Markenauftritt nutzen. Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich und zeigen, wie wir von BAYERPRINT Sie dabei unterstützen.

Das Wichtigste zur PPWR im Überblick

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Weitere, strengere Stufen folgen schrittweise bis 2040.

  • • Betrifft nahezu alle: Hersteller, Befüller, Markeninhaber, Importeure, Händler und Online-Shops – unabhängig von Größe oder Branche.
  • • Verpackungen müssen material- und platzsparender, recyclingfähig und klar gekennzeichnet werden.
  • • Ab 2030 muss jede Verpackung recyclingfähig sein; Kunststoffe müssen einen Mindestanteil an Rezyklat enthalten.
  • • Bei Verstößen gegen Registrierungs- und Meldepflichten drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot.

 

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtlich verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Verpackungen wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle (z. B. IHK oder Zentrale Stelle Verpackungsregister). Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen zu Ihren Druckdaten

Damit Ihr Druckergebnis genau so aussieht, wie Sie es sich vorstellen, kommt es auf korrekt angelegte Druckdaten an. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Fachbegriffe rund um druckfertige Daten.